Stress mit dem Stresstest - Grüne, was nun?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 R110046/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011 >> Unterlagen
30. Juni 2011
Langsam wird das Problem "Stuttgart 21" zum "Gordischen Knoten" für die Landesregierung. Letzte Woche: Ausschreitungen auf der Baustelle. Diese Woche: die Bahn signalisiert, der "Stresstest" gebe grünes Licht für das Bahnhofsprojekt. Der Verkehrsminister klagt: ihm würden Informationen vorenthalten. Postwendend heißt es: Verkehrsminister Winfried Hermann würde lügen.
Sollte das zutreffen, dann stellt Peter Hauk, der CDU-Fraktionschef im Landtag, dem grünen Minister ein Ultimatum: er solle zurücktreten. "Tut er dies nicht, werden wir seine Entlassung beantragen". Warum hat Minister Hermann plötzlich Stress mit der Opposition und dem Stresstest?
In zwei Wochen will die Bahn den in den Schlichtungsgesprächen vereinbarten Stresstest vorlegen. Angeblich hat der zum Ergebnis: das Milliardenprojekt "Stuttgart 21" kann mit einem zweistelligen Millionenbetrag Mehraufwand so leistungsfähig gebaut werden, wie gefordert. Dumm für die Grünen. Denn sie haben immer beteuert, dass der Stresstest die Untauglichkeit des unterirdischen Bahnhofs belegen und damit das Projekt begraben werde.
Zu Gast im Studio: Boris Palmer (Grüne), Oberbürgermeister von Tübingen und Teilnehmer an den "Stuttgart 21"-Schlichtungsgesprächen.
Sollte das zutreffen, dann stellt Peter Hauk, der CDU-Fraktionschef im Landtag, dem grünen Minister ein Ultimatum: er solle zurücktreten. "Tut er dies nicht, werden wir seine Entlassung beantragen". Warum hat Minister Hermann plötzlich Stress mit der Opposition und dem Stresstest?
In zwei Wochen will die Bahn den in den Schlichtungsgesprächen vereinbarten Stresstest vorlegen. Angeblich hat der zum Ergebnis: das Milliardenprojekt "Stuttgart 21" kann mit einem zweistelligen Millionenbetrag Mehraufwand so leistungsfähig gebaut werden, wie gefordert. Dumm für die Grünen. Denn sie haben immer beteuert, dass der Stresstest die Untauglichkeit des unterirdischen Bahnhofs belegen und damit das Projekt begraben werde.
Zu Gast im Studio: Boris Palmer (Grüne), Oberbürgermeister von Tübingen und Teilnehmer an den "Stuttgart 21"-Schlichtungsgesprächen.
0'15
Audio-Visuelle Medien
Stuttgart S; Stuttgart 21
Partei: Grüne: Stuttgart 21
Projekt: Stuttgart 21
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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