Kläger: David Stolley als Kurator der Maria Heeren, Witwe des Dr. Johann Christian Heeren und Hans Geismer als Kurator der Agnetha Heeren, Tochter des Johann Christian Heeren in Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Johann Christoph Freitag in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis primae; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes und Verweisung auf eine Rekonventionsklage in einem nach Herausgabe sämtlicher Unterlagen an den Beklagten beginnenden Streit um die Verwaltung des Vermögens des Beklagten durch Johann Christian Heeren

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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