Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (Bestand)
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GGG
BBF | Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung - Archiv (Archivtektonik) >> C. Bestandszuwachs seit 1992 >> Pädagogische Vereine, Institutionen und Gesellschaften >> Berufs- und Interessenvereinigungen
Verbandsgeschichte
Die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule - Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. (GGG) wurde 1969 als Zusammenschluss von Vertreter*innen der Idee einer gemeinsamen Schule für alle gegründet und fungiert seither als organisatorisch eigenständige Gesamtschulvertretung.
Als erster Vorsitzender wurde der Leiter der Walter-Gropius-Gesamtschule Berlin-Neukölln, Horst Mastmann, eingesetzt, der erste Geschäftsführer wurde der Stadtschulrat von Köln, Herbert Frommberger. Ab 1972 entwickelte sich der Verein zu einer basisdemokratisch geführten Gesellschaft, was die Absetzung des Kuratoriums und des Präsidenten zu Folge hatte. Der Verein erhielt mit dem Beschluss des Bundeskongresses 1972 einen Unterbau von Landes- und Ortsverbänden, die in einem Großteil der Bundesländer der BRD arbeiteten. Das Jahr 1972 steht zudem für den „personellen, organisatorischen und konzeptionellen“ Umbruch in der GGG. Der Berliner Schulsenator Carl-Heinz Evers wurde neuer Vorsitzender, Günter Bechert übernahm die Geschäftsführung. Das erklärte Ziel aller Vertreter*innen der GGG war zu diesem Zeitpunkt, die Etablierung und der Ausbau der integrierten Gesamtschule im deutschen Bildungssystem und die Einrichtung von integrierten Gesamtschulen. Zu den vier selbstgesetzten Schwerpunkten gehören die „konzeptionelle, pädagogisch-didaktische und bildungspolitische Arbeit, sowie […] die Weiterbildung von Gesamtschul-Interessierten“. Als Grundlange für den konzeptionellen Weg, wurden die Leverkusener Beschlüsse im Jahr 1973, welche noch heute für die GGG gelten. Inhaltlich bestärken sie die Forderung nach einheitlich-wertigen Abschlüssen der Sekundarstufe I (SEK I), die Wahlpflichtdifferenzierung und die Zugangsberechtigung zum Besuch der Oberstufe und Sekundarstufe II (SEK II). Weitere Zielpunkte sind die Förderung von Schüler*innen mit Leistungsschwächen, die Abschaffung der Schuljahreswiederholung und das soziale Lernen in allen Fächern sowie die Überwindung der äußeren Leistungsdifferenzierung. Diese Forderungen, die heute schon fast selbstverständlich sind, mussten gegen starke Widerstände in Politik und Gesellschaft vertreten werden. Bis 1988 wurden auf den regelmäßig stattfindenden Bundeskongressen von den Mitgliedern der GGG bis zu 67 Themenschwerpunkte diskutiert und teilweise als Publikationen aufgearbeitet. Zudem fungierte die GGG als Verband für Lehrerweiterbildung, indem weitere Arbeitsgemeinschaften während der Kongresse spezielle Themenfelder vertraten. Die GGG engagierte sich auf Bundesebene für die Etablierung der Idee der Gesamtschule sowie deren Vernetzung. Die weitere Verbreitung der Gesamtschule gelang in den übrigen Bundesländern vor allem durch das Engagement von Kommunen und Gesamtschul-Initiativen. Ab 1980 wurden Gespräche mit allen Kultusministerien der SPD angeregt und Stellungnahmen für den Bund und die Länder verfasst, sodass die GGG die Debatten in der Anerkennung der Gesamtschule maßgeblich beeinflusste. Die GGG fungierte zeitgleich auch als eine Art Opposition bei Diskussionen über neue Gesamtschul-Strategien, die in der Politik entwickelt wurden. Bis 1980 stieg die Zahl der Mitglieder auf rund 4.000 Personen, darunter zeitweise sogar Eltern und Schüler*innen. Um die Gründung kleinerer Gesamtschulen in ländlichen Gebieten zu unterstützen, verfasste der GGG-Bundesvorstand darauffolgend die Rödinghauser Erklärung. In den späten 1990er Jahren war die GGG verstärkt mit der Umsetzung ihrer Ideen in den neuen Bundesländern befasst. Ziel der Beteiligten war die Umwandlung der Polytechnischen Oberschulen (POS) in Gesamtschulen. Hierzu wurden ostdeutsche Landesverbände gegründet, die die Lehrer*innen der ehemaligen DDR in der Gesamtschulpädagogik fortbildeten. Die 1990er Jahre waren zudem von Diskussionen zu internationalen Leistungsvergleichen der Schüler*innen geprägt. In den 2000er Jahren wurde diese Diskussion in Bezug auf PISA weitergeführt. Auf dem Bundeskongress im Jahr 2007 wurde die Umbenennung von der GGG in den Titel „Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.“ beschlossen.
Bestandsbearbeitung
Im November 2018 wurden die Unterlagen der GGG dem Archiv der BBF | Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung Abteilung des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation zur Sichtung übereignet. Ein weiterer kleinerer Teilbestand gelangte im Jahr 2019 aus dem Besitz des ehemaligen GGG-Vorsitzenden, Otto Herz, in das Archiv. Ein Großteil der archivalischen Unterlagen bildet die Arbeit der Geschäftsführung der Gesellschaft und des Bundesvorstandes ab. Dabei handelt es sich um Unterlagen der regelmäßig stattfindenden Bundesvorstandssitzungen aus den Jahren 1974 bis 1998 sowie um Unterlagen zur Arbeit des Hauptausschusses. Weiterhin sind Planungsunterlagen zu den Bundeskongressen (BK) und den Mitgliederversammlungen (MV), zum Hauptausschuss (HA), zu den Treffen des Bundesarbeitskreises Eltern (BAK) und vereinzelter Expertenhearings überliefert. Ergänzend zu den Planungsunterlagen befinden sich im Bestand Korrespondenzen mit Interessengemeinschaften wie der Bundesschülervertretung (BSV) und ausgewählter Landesschülervertretungen, dem Bundeselternrat (BER), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie mit den Parteien CDU, SPD und den Grünen. Eine Nutzung und fachwissenschaftliche Auswertung der Unterlagen ist unter Beachtung der archivrechtlichen Bestimmungen möglich; Teile der Unterlagen sind wegen personenschutzwürdiger Belange für die Nutzung gesperrt.
Die Laufzeit 1969 bis 2015.
Der Umfang des Bestandes beträgt 2,9 lfm.
Weiterführende Bestände
DIPF/BBF/Archiv: Nachlass Carl-Heinz Evers (EVERS)
DIPF/BBF/Archiv: International Standing Conference for the History of Education (ISCHE)
DIPF/BBF/Archiv: Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGFE)
DIPF/BBF/Archiv: Nachlass Eleonore Kujawa (KUJ)
DIPF/BBF/Archiv: Nachlass Herbert Frommberger
DIPF/BBF/Archiv: Sammlung/Archiv der Jugendkulturen
DIPF/BBF/Archiv: Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen (DA)
Weiterführende Quellen
Joachim, Lohmann: GGG – Die ersten 20 Jahre: Aufbruch, Durchbruch Stabilisierung. URL: https://ggg-bund.de/index.php/service/downloads/category/9-ggg-geschichte
Die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule - Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. (GGG) wurde 1969 als Zusammenschluss von Vertreter*innen der Idee einer gemeinsamen Schule für alle gegründet und fungiert seither als organisatorisch eigenständige Gesamtschulvertretung.
Als erster Vorsitzender wurde der Leiter der Walter-Gropius-Gesamtschule Berlin-Neukölln, Horst Mastmann, eingesetzt, der erste Geschäftsführer wurde der Stadtschulrat von Köln, Herbert Frommberger. Ab 1972 entwickelte sich der Verein zu einer basisdemokratisch geführten Gesellschaft, was die Absetzung des Kuratoriums und des Präsidenten zu Folge hatte. Der Verein erhielt mit dem Beschluss des Bundeskongresses 1972 einen Unterbau von Landes- und Ortsverbänden, die in einem Großteil der Bundesländer der BRD arbeiteten. Das Jahr 1972 steht zudem für den „personellen, organisatorischen und konzeptionellen“ Umbruch in der GGG. Der Berliner Schulsenator Carl-Heinz Evers wurde neuer Vorsitzender, Günter Bechert übernahm die Geschäftsführung. Das erklärte Ziel aller Vertreter*innen der GGG war zu diesem Zeitpunkt, die Etablierung und der Ausbau der integrierten Gesamtschule im deutschen Bildungssystem und die Einrichtung von integrierten Gesamtschulen. Zu den vier selbstgesetzten Schwerpunkten gehören die „konzeptionelle, pädagogisch-didaktische und bildungspolitische Arbeit, sowie […] die Weiterbildung von Gesamtschul-Interessierten“. Als Grundlange für den konzeptionellen Weg, wurden die Leverkusener Beschlüsse im Jahr 1973, welche noch heute für die GGG gelten. Inhaltlich bestärken sie die Forderung nach einheitlich-wertigen Abschlüssen der Sekundarstufe I (SEK I), die Wahlpflichtdifferenzierung und die Zugangsberechtigung zum Besuch der Oberstufe und Sekundarstufe II (SEK II). Weitere Zielpunkte sind die Förderung von Schüler*innen mit Leistungsschwächen, die Abschaffung der Schuljahreswiederholung und das soziale Lernen in allen Fächern sowie die Überwindung der äußeren Leistungsdifferenzierung. Diese Forderungen, die heute schon fast selbstverständlich sind, mussten gegen starke Widerstände in Politik und Gesellschaft vertreten werden. Bis 1988 wurden auf den regelmäßig stattfindenden Bundeskongressen von den Mitgliedern der GGG bis zu 67 Themenschwerpunkte diskutiert und teilweise als Publikationen aufgearbeitet. Zudem fungierte die GGG als Verband für Lehrerweiterbildung, indem weitere Arbeitsgemeinschaften während der Kongresse spezielle Themenfelder vertraten. Die GGG engagierte sich auf Bundesebene für die Etablierung der Idee der Gesamtschule sowie deren Vernetzung. Die weitere Verbreitung der Gesamtschule gelang in den übrigen Bundesländern vor allem durch das Engagement von Kommunen und Gesamtschul-Initiativen. Ab 1980 wurden Gespräche mit allen Kultusministerien der SPD angeregt und Stellungnahmen für den Bund und die Länder verfasst, sodass die GGG die Debatten in der Anerkennung der Gesamtschule maßgeblich beeinflusste. Die GGG fungierte zeitgleich auch als eine Art Opposition bei Diskussionen über neue Gesamtschul-Strategien, die in der Politik entwickelt wurden. Bis 1980 stieg die Zahl der Mitglieder auf rund 4.000 Personen, darunter zeitweise sogar Eltern und Schüler*innen. Um die Gründung kleinerer Gesamtschulen in ländlichen Gebieten zu unterstützen, verfasste der GGG-Bundesvorstand darauffolgend die Rödinghauser Erklärung. In den späten 1990er Jahren war die GGG verstärkt mit der Umsetzung ihrer Ideen in den neuen Bundesländern befasst. Ziel der Beteiligten war die Umwandlung der Polytechnischen Oberschulen (POS) in Gesamtschulen. Hierzu wurden ostdeutsche Landesverbände gegründet, die die Lehrer*innen der ehemaligen DDR in der Gesamtschulpädagogik fortbildeten. Die 1990er Jahre waren zudem von Diskussionen zu internationalen Leistungsvergleichen der Schüler*innen geprägt. In den 2000er Jahren wurde diese Diskussion in Bezug auf PISA weitergeführt. Auf dem Bundeskongress im Jahr 2007 wurde die Umbenennung von der GGG in den Titel „Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.“ beschlossen.
Bestandsbearbeitung
Im November 2018 wurden die Unterlagen der GGG dem Archiv der BBF | Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung Abteilung des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation zur Sichtung übereignet. Ein weiterer kleinerer Teilbestand gelangte im Jahr 2019 aus dem Besitz des ehemaligen GGG-Vorsitzenden, Otto Herz, in das Archiv. Ein Großteil der archivalischen Unterlagen bildet die Arbeit der Geschäftsführung der Gesellschaft und des Bundesvorstandes ab. Dabei handelt es sich um Unterlagen der regelmäßig stattfindenden Bundesvorstandssitzungen aus den Jahren 1974 bis 1998 sowie um Unterlagen zur Arbeit des Hauptausschusses. Weiterhin sind Planungsunterlagen zu den Bundeskongressen (BK) und den Mitgliederversammlungen (MV), zum Hauptausschuss (HA), zu den Treffen des Bundesarbeitskreises Eltern (BAK) und vereinzelter Expertenhearings überliefert. Ergänzend zu den Planungsunterlagen befinden sich im Bestand Korrespondenzen mit Interessengemeinschaften wie der Bundesschülervertretung (BSV) und ausgewählter Landesschülervertretungen, dem Bundeselternrat (BER), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie mit den Parteien CDU, SPD und den Grünen. Eine Nutzung und fachwissenschaftliche Auswertung der Unterlagen ist unter Beachtung der archivrechtlichen Bestimmungen möglich; Teile der Unterlagen sind wegen personenschutzwürdiger Belange für die Nutzung gesperrt.
Die Laufzeit 1969 bis 2015.
Der Umfang des Bestandes beträgt 2,9 lfm.
Weiterführende Bestände
DIPF/BBF/Archiv: Nachlass Carl-Heinz Evers (EVERS)
DIPF/BBF/Archiv: International Standing Conference for the History of Education (ISCHE)
DIPF/BBF/Archiv: Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGFE)
DIPF/BBF/Archiv: Nachlass Eleonore Kujawa (KUJ)
DIPF/BBF/Archiv: Nachlass Herbert Frommberger
DIPF/BBF/Archiv: Sammlung/Archiv der Jugendkulturen
DIPF/BBF/Archiv: Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen (DA)
Weiterführende Quellen
Joachim, Lohmann: GGG – Die ersten 20 Jahre: Aufbruch, Durchbruch Stabilisierung. URL: https://ggg-bund.de/index.php/service/downloads/category/9-ggg-geschichte
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2025, 07:50 MESZ