Familie Schrader (Sommersdorf) (Bestand)
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E 204 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 11. Nachlässe >> 11.01. Familien
1706 - 2001
Findhilfsmittel: Findbuch aus dem Jahr 2014 (online recherchierbar).
Registraturbildner: Im Wesentlichen beziehen sich diese Überlieferungen auf zwei Halbspännerhöfe in Sommersdorf, die sich zum Teil ab 1752 im Besitz der Familie Schrader befanden.
Die ursprüngliche Lage des alten Schraderschen Bauerngutes ist nicht mehr feststellbar. Als erster Besitzer wird in einem Erbregister von 1569 ein Joachim Meisger genannt. Als Nachfolger ist Christoph Storm nachweisbar, der den Hof bis in den 30jährigen Krieg hinein besaß. Folgend erlangte Christoph Schweinhagen den Besitz am gesamten Acker. Durch Vemehrung des Besitzes wurde hieraus ein Halbspännerhof. Stoffel Schweinhagen war bis zu seinem Tod 1705 Besitzer des Hofes. Seine Witwe verheiratete sich mit Hans Fahsel. Aber schon 1720 übernahm der älteste Sohn aus der ersten Ehe, Heinrich Christoph Schweinhagen, den Hof. Dessen Tochter und Erbin Katharina Margarethe heiratete 1752 den Halbspänner Christian Ludwig Schrader.
Der Hof blieb bis zum Abbruch 1863 im Besitz der Familie Schrader. Als Besitzer treten von 1752 bis 1785 Christian Ludwig Schrader, von 1785 bis 1822 Johann Christian Schrader und von 1822 bis 1862 Johann Peter Christoph Schrader auf.
Peter Schrader verkaufte vermutlich 1863 die Hofstelle an den Halbspänner Heinrich Jakob Peter Jäger (Hof Nr. 11). Schon 1852 hatte man dafür den Halbspännerhof der Familie Pabst in Sommersdorf erworben. Auch der Acker des alten Schraderschen Halbspännerhofes wurde im Laufe der Jahre verkauft.
Nach dem Tod von Peter Schrader erbte dessen Tochter Alma Schrader, Ehefrau des Regierungsoberbaurates August Patté, den neuen Schraderschen Halbspännerhof in Sommersdorf. Dieser befand sich bis zu dessen Enteignung im Zuge der Bodenreform in deren Besitz.
Bestandsinformationen: Die Überlieferungen des Bestandes wurden dem Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt im Oktober 2014 durch eine Nachfahrin der Familie Schrader übereignet.
Zusatzinformationen: Hinweis auf Literatur:
Gastmann, Alwin: Geschichte des Dorfes Sommersdorf bei Magdeburg, Halle 1937.
Registraturbildner: Im Wesentlichen beziehen sich diese Überlieferungen auf zwei Halbspännerhöfe in Sommersdorf, die sich zum Teil ab 1752 im Besitz der Familie Schrader befanden.
Die ursprüngliche Lage des alten Schraderschen Bauerngutes ist nicht mehr feststellbar. Als erster Besitzer wird in einem Erbregister von 1569 ein Joachim Meisger genannt. Als Nachfolger ist Christoph Storm nachweisbar, der den Hof bis in den 30jährigen Krieg hinein besaß. Folgend erlangte Christoph Schweinhagen den Besitz am gesamten Acker. Durch Vemehrung des Besitzes wurde hieraus ein Halbspännerhof. Stoffel Schweinhagen war bis zu seinem Tod 1705 Besitzer des Hofes. Seine Witwe verheiratete sich mit Hans Fahsel. Aber schon 1720 übernahm der älteste Sohn aus der ersten Ehe, Heinrich Christoph Schweinhagen, den Hof. Dessen Tochter und Erbin Katharina Margarethe heiratete 1752 den Halbspänner Christian Ludwig Schrader.
Der Hof blieb bis zum Abbruch 1863 im Besitz der Familie Schrader. Als Besitzer treten von 1752 bis 1785 Christian Ludwig Schrader, von 1785 bis 1822 Johann Christian Schrader und von 1822 bis 1862 Johann Peter Christoph Schrader auf.
Peter Schrader verkaufte vermutlich 1863 die Hofstelle an den Halbspänner Heinrich Jakob Peter Jäger (Hof Nr. 11). Schon 1852 hatte man dafür den Halbspännerhof der Familie Pabst in Sommersdorf erworben. Auch der Acker des alten Schraderschen Halbspännerhofes wurde im Laufe der Jahre verkauft.
Nach dem Tod von Peter Schrader erbte dessen Tochter Alma Schrader, Ehefrau des Regierungsoberbaurates August Patté, den neuen Schraderschen Halbspännerhof in Sommersdorf. Dieser befand sich bis zu dessen Enteignung im Zuge der Bodenreform in deren Besitz.
Bestandsinformationen: Die Überlieferungen des Bestandes wurden dem Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt im Oktober 2014 durch eine Nachfahrin der Familie Schrader übereignet.
Zusatzinformationen: Hinweis auf Literatur:
Gastmann, Alwin: Geschichte des Dorfes Sommersdorf bei Magdeburg, Halle 1937.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ