Ebf. Johann Schweickhard (von Kronberg) von Mainz bekundet, dass er dem Georg von Oberstein, neben dem Dompropst des Mainzer Domstifts, Georg Friedrich von Greiffenclau zu Vollrads, verordneter Vormünder für die Gebr. Philipp Friedrich und Hans Gernand, Söhne des + Eberhard Ulner von Dieburg, die Mannlehen "Wegeschluchter" (Westerngrund?), Schöllkrippen, Großkahl und Kleinkahl an der Kahl ("Hochkeln", "Kalde", und Uffkalde") mit allen Rechten - nach Ausweisung der Lehensbriefe, wie sie die genannten + Vorfahren der Ulner, zuletzt oben genannte Vormünder von seinen (des A.) + Vorgängern und ihm nach Eröffnung der Grafschaft Rieneck, von der die Lehen herrühren, innehatten - unter Vorbehalt seiner (des A.), seiner Nachfolger, des Erzstifts, seiner Mannen und Rechte anderer verliehen und Georg von Oberstein als Vormünder den Lehnseid geleistet habe.