Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seine Getreuen Philipp und Nikolaus Braun (Brune) [von Schmidtburg], Brüder, für 10 Jahre zu seinen Dienern bestallt hat. Ihr Dienstjahr beginnt zu St. Jakobstag [25.07.]. Sie sollen dem Pfalzgrafen mit ihren Knechten und Pferden wohlgerüstet gegen jedermann dienen und zu allen Geschäften aufwarten, wenn der Fürst oder seine Hauptleute es ihnen nach Kirchberg verkünden. Im Dienst sollen sie Futter, Mahl, Nägel und Eisen erhalten. Im Krieg will der Pfalzgraf ihren reisigen Schaden gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz nach Gewohnheit des Hofes dem pfalzgräflichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem sie den Schaden empfangen haben, anheimgestellt werden. Sie mögen anderen Herren dienen, wobei sie den Pfalzgrafen von den Dienstverpflichtungen auszunehmen haben und ihren Diensten ihm gegenüber ungehindert nachkommen sollen. Für den Dienst sollen sie gemeinsam jährlich 30 Gulden Sold gegen Quittung erhalten; verstirbt einer der Brüder, soll der andere die Hälfte empfangen. Darüber hinaus soll jeder ein Hofkleid bei der Einkleidung des Hofgesindes erhalten. Philipp und Nikolaus haben Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gemäß des Vertrags gelobt.