Friedrich [I.], König in Preußen und Markgraf von Brandenburg, bestätigt die Johann Sigismund von Mörner auf Zellin, Obristen, am 7. Mai 1707 verliehene, nachstehend inserierte Mühlengerechtigkeit über eine der sonst abgabefreien Wassermühlen, die bei Zellin an der Oder liegen, gegen Zahlung von 100 Talern zum Invalidenfonds. "gegeben zu Cölln an der Spree, den vierdten Januarii, nach Christi [...] gebuhrt im eintausendtsiebenhundertundachten jahre"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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