Konrad Blankart und seine Ehefrau Margarete von Boxmeer (Bockzmer/Boxmer) quittieren den Empfang der Hauptsumme von 900 bescheidenen Goldgulden und der rückständigen Zinsen von 12 Fuder Wein aus den zwei Verschreibungen des (å) Grafen Kuno zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg. Nachdem 1547, 1548 und 1549 wegen der Erbstreitigkeiten in der Grafenfamilie die Weinrente nicht geliefert wurde, haben sie mit Dietrich, Junggraf zu Manderscheid und Blankenheim, und dem Sekretär von dessen Vater, Dietrich Trimborn, vereinbart, daß der Vater des Junggrafen die Weinrente in der Herrschaft Saffenburg gegen Zahlung der Außenstände und der Unkosten ablösen solle. Sie verzichten auf alle Ansprüche aus der Weinrente, auch wenn noch weitere diesbezügliche Urkunden auftauchen sollten. Sr.: Ausst., dessen Siegel die Ehefrau mitgebraucht. Ausf. Perg., (2x) eh. gez. - Sg. anh. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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