Maßnahmen gegen die Verbreitung der überhand nehmenden venerischen Erkrankungen. Verweigerung der unentgeltlichen Aufnahme von infizierten und schwangeren armen Frauen in das Charité-Krankenhaus, deren Behandlung u. a. durch den Geburtshelfer Christian Heinrich Ribcke und dessen Verbesserungsvorschläge. Eindämmung des Bordellwesens
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I. HA Rep. 108, B Nr. XX
I. HA Rep. 108 Oberkollegium medicum und andere ältere Medizinalbehörden
Oberkollegium medicum und andere ältere Medizinalbehörden >> 02 Oberkollegium sanitatis
1788 - 1792
Enthält u. a.:
- Anzeige des Berliner Stadtphysikers Dr. Johann Theodor Pyl über die neuerliche Verfügung zur Verweigerung der unentgeltlichen Aufnahme und Behandlung von schwangeren Dirnen in das Charité-Krankenhaus. Aug. 1788. Dabei namentliche Aufstellung der öffentlichen Huren im Berlinischen Viertel des Polizeikommissars Wilcke (Juli 1877) und Aufstellung abgewiesener Wöchnerinnen
- Verbesserungsvorschläge des Geburtshelfers Christian Heinrich Ribcke aufgrund des ihm, ebenso wie den Geburtshelfern Hagen und Bock, öffentlich angezeigten und übertragenen Auftrags zur Accouchierung (Entbindung) aller sonst im Charité-Krankenhaus entbindenden mittellosen Frauen und Prüfung durch das Armmendirektorium in Hinblick auf die vom Charité-Krabnkenhaus unentgeltlich zu leistenden Entbindungen. Berechnung der Kindersterblichkeit nach Alter zwischen 25 Nov. 1785 und 24. Nov. 1786. Prüfung der Vorschläge des Armendirektoriums zur Behandlung von venerisch erkrankten und schwangeren Frauen, finanzielle Unterstützung der Geburtshelfer, Aufgaben der Hebammenschule, Errrichtung eines Armen-Comptoirs, Ausbau des Charité-Krankenhauses. Voten und Gutachten des Oberkollegium sanitatis über die Vorschläge des Armendirektoriums, 1888/89
- Verordnung wider die Verführung junger Mädgen zu Bordels und zur Verhütung der Ausbreitung venerischer Krankheiten. Berlin, 2. Februar 1792 (Amtsdruck)
- Erarbeitung einer Instruktion an die Hurenwirte zur Verhütung der Ansteckung mit venerischen Krankheiten, ebenso an die Bordellwirte in Berlin, 1792
- Kennzeichen für eine beginnende und ausgebrochene Infektion mit vernerischen Krankheiten.
- Anzeige des Berliner Stadtphysikers Dr. Johann Theodor Pyl über die neuerliche Verfügung zur Verweigerung der unentgeltlichen Aufnahme und Behandlung von schwangeren Dirnen in das Charité-Krankenhaus. Aug. 1788. Dabei namentliche Aufstellung der öffentlichen Huren im Berlinischen Viertel des Polizeikommissars Wilcke (Juli 1877) und Aufstellung abgewiesener Wöchnerinnen
- Verbesserungsvorschläge des Geburtshelfers Christian Heinrich Ribcke aufgrund des ihm, ebenso wie den Geburtshelfern Hagen und Bock, öffentlich angezeigten und übertragenen Auftrags zur Accouchierung (Entbindung) aller sonst im Charité-Krankenhaus entbindenden mittellosen Frauen und Prüfung durch das Armmendirektorium in Hinblick auf die vom Charité-Krabnkenhaus unentgeltlich zu leistenden Entbindungen. Berechnung der Kindersterblichkeit nach Alter zwischen 25 Nov. 1785 und 24. Nov. 1786. Prüfung der Vorschläge des Armendirektoriums zur Behandlung von venerisch erkrankten und schwangeren Frauen, finanzielle Unterstützung der Geburtshelfer, Aufgaben der Hebammenschule, Errrichtung eines Armen-Comptoirs, Ausbau des Charité-Krankenhauses. Voten und Gutachten des Oberkollegium sanitatis über die Vorschläge des Armendirektoriums, 1888/89
- Verordnung wider die Verführung junger Mädgen zu Bordels und zur Verhütung der Ausbreitung venerischer Krankheiten. Berlin, 2. Februar 1792 (Amtsdruck)
- Erarbeitung einer Instruktion an die Hurenwirte zur Verhütung der Ansteckung mit venerischen Krankheiten, ebenso an die Bordellwirte in Berlin, 1792
- Kennzeichen für eine beginnende und ausgebrochene Infektion mit vernerischen Krankheiten.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 (Tektonik)
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