Der Ritter Adolf (Aylff) von Grafschaft und seine Ehefrau Jutta von Sayn (Seyne), erklären öffentlich, daß sie den bescheidenen Leuten Johann von Zülpich, gen. Moelnar, und dessen Frau Adelheid (Aleide) ihren Hof, gen. Luysbüchel, gelegen zu Monreal (Moenriayn), mit allem Zubehör auf 12 Jahre verliehen haben, beginnend am kommenden Martinstag (Nov. 11), gegen eine Jahresrente von 60 Mark Kölner Währung, die die Pächter jährlich am Martinstag oder innerhalb von 14 Tagen danach nach Köln in Johann Cruders Haus, gen. van dem büssche an der Marktpforte zu bezahlen haben. Im Fall des Zahlungsverzugs sind die Pächter zum Schadenersatz verpflichtet. Die Aussteller verpflichten sich gegenüber den Pächtern, den Vertrag einzuhalten. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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