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Papst Innocenz IV. bestätigt auf Ansuchen des römischen Königs Wilhelm das vom Kapitel B. M. zu Aachen vereinbarte Statut, wonach zur Herstellung der durch Brand und Kriegsunfälle schwer beschädigten Stiftskirche die Einkünfte der durch Tod oder Resignation von Kanonikern erledigten Präbenden innerhalb der nächsten 4 Jahre nach dem Gnadenjahr verwendet werden sollen. Dat. Lugduni III Kal. Maii pontificatus nostri anno sexto.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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