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König Friedrich und seine Brüder Leopold und Heinrich verpfänden dem Grafen Wolfrat von Veringen für dessen Dienste, die er ihnen geleistet und laut seiner Urkunde noch künftighin leisten soll, Burg, Stadt und Dorf Veringen, die Fischentz im Dorfe Sigmaringen sowie Weiher und Mühle zu Langen-Enslingen um 800 Mark Silber Konstanzer Gewichts unter der Bedingung, daß, falls die Rückzahlung der Pfandsumme vor dem 1. Mai (Walpurgentag) erfolgt, die aus den Pfändern fließenden Einkünfte des betr. Jahres dem Einlöser zukommen sollen; nach dem 1. Mai dem Pfandinhaber. Die Pfänder sollen ferner nicht einzeln, sondern nur zusammen eingelöst und die Rückzahlung auf einer Feste des Grafen erfolgen Die Fischentz zu Sigmaringen war bereits 1306 an die Grafen von Veringen verpfändet, vgl. Maag II/1, 241. Die Pfandschaft Veringen ging am 14. Juli 1344 durch Verkauf von Graf Heinrich von Veringen an die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg über.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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