Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Magdalene, Tochter seines Heidelberger Bürgers Hans Ungelter und dessen Ehefrau Agnes (beide +), mit ihrem Ehemann Hans Schwab eine Tochter namens Magdalene gehabt und verlassen (gezillt und verlassen) hatte, wonach der Pfalzgraf dem Kind als Landesfürst, ordentlicher Richter und "obrister furmonder" auf Bitten der Großmutter Agnes seinen Büchsenmeister Philipp Mönch zum Vormund gesetzt hatte. Philipp sollte das Kind, "diewil es mutterloiß und von sinem vatter weder hillff trost oder ratt gehapt sunder ganntz verlassen gewest", bis zur Volljährigkeit versorgen. Nachdem Magdalene nun in ihrem 15. Lebensjahr als Professin in das Kloster Lobenfeld eingetreten ist, hat Philipp Mönch gegenüber der Äbtissin und dem Konvent im Beisein pfalzgräflicher Räte genügsam Rechnung über die Vormundschaft abgelegt. Philipp Mönch hat dem Kloster zwei Verschreibungen, über 400 und 150 Gulden Hauptgeld, sowie einen Gültbrief über 27 ½ Gulden (acht unnd zwantzigt halben gulden) Gülte auf dem Wirtshaus zum Hirsch zu Heidelberg übergeben, alles aus Magdalenes Erbe. Philipp Mönch erhält dagegen Kleider, Kleinode und anderes für seine Kosten der Vormundschaft. Beide Seiten haben quittiert und auf weitere wechselseitige Forderungen oder Rechtsmittelbehelfe verzichtet. Kurfürst Philipp sagt Philipp Mönch der Vormundschaft ledig. Rechnungslegung und Vertrag sind mit Zustimmung des Abts [Johann] von Schuttern als Oberster und Visitator des Klosters Lobenfeld geschehen. Kurfürst Philipp kündigt sein Sekretsiegel an, Äbtissin und Konvent zu Odenheim das Konventssiegel an, dergleichen der Abt zu Schuttern sein Siegel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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