Philipp Schenk zu Erbach bekundet, dass zwischen den Brüdern Konrad (Contzen) und Heinz von dem Habern als den Vormunden der Kinder ihres verstorbenen Brudes Konrad (Contzen) einerseits und Margarete Clevisen, dessen Witwe, andererseits folgende Übereinkunft getroffen wurde: Margarete soll ihr Wittum behalten und keine von ihrem Mann gemachten Schulden zu bezahlen schuldig sein. Die Brüder von dem Habern verpflichten sich, der Witwe jährlich den Ertrag ihres Wittums zukommen zu lassen. Außerdem erhält diese die Hälfte eines Hofes in Neustadt "under Moemlyngen", die andere Hälfte wird ihren Kindern zugeschrieben, denen nach dem Tode der Witwe auch erste Hälfte zufällt. Folgt Siegelankündigung für beide Ausfertigungen durch Philipp Schenk zu Erbach. (Durch Eberhard Wambolt (Woemmelt) [von Umstadt] beglaubigte Abschrift.)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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