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Der Tauschbrief selbsten zwischen obigen Partheyen, so der Stadt eingehändiget worden: cum Sigil. Capil. et Suffraganei. Da die Stadt dargegen einen gleichlautenden mit Ihrem Sigill an das Dom Capitul, und dem Weyhbischof ausgestellet.
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Der Tauschbrief selbsten zwischen obigen Partheyen, so der Stadt eingehändiget worden: cum Sigil. Capil. et Suffraganei. Da die Stadt dargegen einen gleichlautenden mit Ihrem Sigill an das Dom Capitul, und dem Weyhbischof ausgestellet.
Reichsstadt Augsburg Urkunden >> Einleitung >> 04 Verträge und anders zwischen dem Bischof, Dom Capitul, und der Stadt Augsburg (Rep. XXXIII.-XLI., LXVI.)