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Hans Mauchenheimer (Machenheymer) von Zweibrücken (Zweyprucken), zugleich für seine Ehefrau Anna Jude (Judyn) von Eltville (Eltvil) bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Grafen Philips zu Nassau, Herrn zu Wiesbaden und Idstein - geben .. dinstag nach Gregory .. 1525 über Belehnung mit 7 Gulden jährlich (zu je 24 Weißpfennig) auf die Herberge zur Rosen in Wiesbaden (Wyszbaden) gemäß einer Urkunde des + Philips von Langeln, Amtmann zu Wiesbaden, mit 2 mainzischen Malter Korn in Dotzheim (Dotzheym) bei Kron Cristen und des + Engelmans Erben; 3 Firnsel Nüsse bei Dregers Erben; 18 Weißpfennig von der Wiese im Scheckersloch, bei Waltmans Contzen Erben, laut dem Dotzheimer Gerichtsbuch; mit 22 1/2 Weißpfennig von einer Wiese beim alten weyher in Sonnenberg (Sonnenbergk), zu zahlen von Adolff Bender; 10 Weißpfennig von einer Wiese ebendort von Weberheinges selig Erben; zusammen 11 Gulden als Widerlegung für den vom Lehnsherrn dem Aussteller zu freiem Eigen gegebenen Hof zu Miehlen (Myln), mit dem zuletzt Wylhelm Judde (Judt) von Eltville, des Ausstellers Schwiegervater, belehnt gewesen ist. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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