Der Knappe Themme [Temme] v. Hörde bekennt, dass der 1/2 Zehnt zu Herdynghusen vor Geseke, der von Bernhard VII. zur Lippe lehnsrührig ist, und er diesen Zehnt, den er dem Gobele van deme Dale, Bürger zu Geseke, mit lehnsherrlichem Konsens verpfändet hatte, binnen 12 Jahren wieder auslösen will.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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