Graf Johann von Helfenstein, päpstlicher Protonotar und Dekan des mehren Stifts zu Straßburg, begibt sich mit der Stadt Wiesensteig (Wisenstaig), dem Schloss Reußenstein (Russenstein), mit ihrem Zugehörden Grubingen, Mühlhausen (Mulhusen), Gespach, Aichheim, Temmenhausen (Thumenhusen), Bermaringen, dem Kirchensatz zu Machtolsheim, dem Amt Merklingen, der Steuer zu Buchau (Buchowe), der Landgarbe zu Sontheim (Sunthaim), dem Kirchensatz zu Deggingen (Teckingen), dem Zehnten zu Richenbach, Hausen (Husen) und Gaslosen, überhaupt den von seinem Vater Friedrich hinterlassenen Gütern, die er von seinen Brüdern gekauft hat, ausgenommen das Schloss Hildenburg, die freie Mannschaft und Lehenschaft, den 3. Teil des Forsts von Hildenburg, die Pfandschaft zu Höchstetten, des Dorfs Nellingen, des Dorfs zu Hohenstatt, Westerhain, Deggingen, Ditzenbach (Ditzibach) und Gaslosen und andere Güter, darauf seine Mutter Agnes, geborene von Weinsberg wegen ihres Heiratsguts verwiesen ist, in das Bürgerrecht von Ulm auf 10 Jahre gegen 50 Gulden Steuer; frühere Rücktritt ist für den Fall vorbehalten, dass seine Brüder nach vier Jahre die Besitzungen wiederkaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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