Notar Mathias Kantengießer von Sinsheim, Kleriker der Wormser Diözese, geschworener Schreiber der Konstanzer Kurie, beurkundet: Der Generalvikar in spiritualibus des Bischofs Hugo [von Hohenlandenberg] entscheidet in Streit über Investitur des Dr. iur. utr. Georg Schmotzer, Ordinarius an der Universität Freiburg und Kleriker der Diözese Konstanz, als Pfarrer an der Pfarrkirche von Kippenhausen. Dieser war nach dem Tod des letzten Inhabers Gervasius von Dettighofen ("Tettikoffer") von Jakob von Dettighofen, Bürger von Konstanz und Inhaber des Patronats, präsentiert worden. Schmotzer legt dar, daß die von Dettighofen genannt Zapf stets Inhaber des Präsentationsrechts waren, unter anderem Jakob von Dettighofen genannt Zapf, Vorgänger des jetzigen Jakob. Von ihnen wurden präsentiert M. Johannes von Ulm, Kanoniker bei St. Stephan in Konstanz, Konrad Weber und M. Johann Sattler. Es wird erkannt, daß Schmotzer rechtmäßig präsentiert wurde und investiert werden soll. Johann Hubel, Frühmesser der Domkirche in Konstanz, der gegen die Investitur Schmotzers Einspruch erhoben hatte, wird immerwährendes Stillschweigen auferlegt. Dieser war von Burkhard von Dettighofen als dem angeblich ältesten der Familie präsentiert worden.