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Differenzen zwischen dem Amt Zeitz und den Seckendorfischen Gerichten zu Meuselwitz wegen der von beiden prätendierten Jurisdiktion über des verstorbenen Hans Gröbers zu Zipsendorf hinterlassene Gut mit Zubehör
Differenzen zwischen dem Amt Zeitz und den Seckendorfischen Gerichten zu Meuselwitz wegen der von beiden prätendierten Jurisdiktion über des verstorbenen Hans Gröbers zu Zipsendorf hinterlassene Gut mit Zubehör
A 30b III, I Nr. 51 Bd. 2 (Benutzungsort: Wernigerode)
A 30b III (Benutzungsort: Wernigerode) Hochstift Naumburg und Fürstentum Sachsen-Zeitz. Stiftsregierung
Hochstift Naumburg und Fürstentum Sachsen-Zeitz. Stiftsregierung >> 01. Teil 1 >> 01.02. Jurisdiktionsstreitigkeiten >> 01.02.02. Amt Zeitz >> Differenzen zwischen dem Amt Zeitz und den Seckendorfischen Gerichten zu Meuselwitz wegen der von beiden prätendierten Jurisdiktion über des verstorbenen Hans Gröbers zu Zipsendorf hinterlassene Gut mit Zubehör