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Differenzen zwischen dem Amt Zeitz und den Seckendorfischen Gerichten zu Meuselwitz wegen der von beiden prätendierten Jurisdiktion über des verstorbenen Hans Gröbers zu Zipsendorf hinterlassene Gut mit Zubehör
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Differenzen zwischen dem Amt Zeitz und den Seckendorfischen Gerichten zu Meuselwitz wegen der von beiden prätendierten Jurisdiktion über des verstorbenen Hans Gröbers zu Zipsendorf hinterlassene Gut mit Zubehör
A 30b III, I Nr. 51 Bd. 2 (Benutzungsort: Wernigerode)
A 30b III (Benutzungsort: Wernigerode) Hochstift Naumburg und Fürstentum Sachsen-Zeitz. Stiftsregierung
Hochstift Naumburg und Fürstentum Sachsen-Zeitz. Stiftsregierung >> 01. Teil 1 >> 01.02. Jurisdiktionsstreitigkeiten >> 01.02.02. Amt Zeitz >> Differenzen zwischen dem Amt Zeitz und den Seckendorfischen Gerichten zu Meuselwitz wegen der von beiden prätendierten Jurisdiktion über des verstorbenen Hans Gröbers zu Zipsendorf hinterlassene Gut mit Zubehör