Erzbischof Heinrich von Köln beurkundet, daß der zwischen Heinrich von Virneburg, Propst der Soester Kirche, und Dechant und Kapitel derselben Kirche um Kirche und Zehnte in Brilon entstandene Streit dahingehend beigelegt worden sei, daß Dechant und Kapitel das volle Recht über die Briloner Kirche haben, die Zehnten dagegen dem Propst zustehen sollen, womit der Erzbischof die von seinem Vorgänger Wicbold getroffenen Entscheidungen, Anordnungen und Vorschriften bestätigt. Köln