Vor Arent Holwede, Richter des Wigbolds Lübbecke, erklären der lahme Hermann, dessen Frau und Ghyske de Pelser, daß sie in dem Hof oberhalb des Hofes Alberts van Rusle gewohnt hätten, in dem ehemals gewohnt hätten Johann de Ghogreve und dessen Frau Osteke, sowie Henke Byenbeke mit Frau und Kindern wohl neun Jahre, Reyneke Har in dem Erse mit seiner Frau fünf Jahre, Ghiseke de Pelser mit seiner Frau vier Jahre oder länger ohne dass jemand Zins gefordert hätte. Jetzt aber fordern Brun Gripehop und seine Vettern den Zins, wozu sie verpflichtet wären. Zeugen Johann Vredekinch und Kord Gherste. Siegelankündigung des Richters. Datum: na godes bord M CCCC XXXVI in vigilia palmarum.