Bruder Peter von "Baßey" und der Konvent des Antoniterhauses zu Alzey treffen eine Abrede mit ihren Hintersassen in Dorf und Gericht Volxheim. Man schuldet ihnen an Martini (11.11.) ein Huhn und drei Heller pro Haus sowie an Weihnachten 20 Gulden, die auf Kosten der Gemeinde in den Antoniushof in Alzey zu liefern sind. Außer in Notlagen der Antoniter und auf Bitten von Meister und Konvent soll die Gemeinde keinem Ritter oder Knappen Herberge gewähren. Die Antoniter setzen Schultheiß und Schöffen im Dorf ein, die Recht sprechen und Frevel bestrafen. Dorf und Gericht dürfen nicht verpfändet, versetzt, verkauft oder zu Lehen ausgegeben werden, sondern haben ewig dem Orden, dem Meister und dem Konvent zu verbleiben. Burgen und Befestigungen dürfen in Dorf und Mark nicht angelegt werden. Schultheiß, Schöffen und Gemeinde - Männer und Frauen, jung und alt - bleiben auch weiterhin Bürger des Walram Grafen von Sp., seiner Erben, Grafen zu Sp. und Herren zu Kreuznach (Crutzenach), und der Stadt Kreuznach. Es siegeln Meister und Konvent.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv