Friedrich, Wildgraf zu Dhaun und Rheingraf zum Stein, bekundet, dass er Klaus von Mengerschied (Mengerßrait), Kaplan zu Halsenbach (Halß-), Lorenz Flade, Truchsess zu Kirchberg und dessen Ehefrau Elisabeth (Else) 1 ½ Neuntel am Zehnten zu Argenthal, 6 Malter Korn [vorherige Urkunden: 5 Malter], 10 Malter Hafer und 3 Pfund Heller zu Raversbeuren (Raverßburn) mit dem Gericht sowie 5 ½ Malter Korn und 25 Schilling Heller zu Hausen (Husen) um 325 Gulden verkauft hat. Herzog Friedrich I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim und Starkenburg, hat den darüber ausgestellen Kaufbrief besiegelt. Sollte jemand die Käufer oder die Inhaber in dem Kauf beirren oder einzelne Artikel des Kaufbriefs anfechten, mögen diese zu jeder Zeit Änderungen auf ihre einfache Aussage vorbringen und erläutern (glosern exponirn beduden und iren slechten wortten zu yeder zyt zu glauben one alle widerrede nuwer funde die herdacht sint oder nachmals funden werden). Auch bei Beschädigungen soll der Kaufbrief rechtsgültig bleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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