Hildebrand der Paitzkofer zu Geiselhöring erhält nach einem Vergleich mit Abt Hermann [II.] und dem Konvent von Kloster Mallersdorf das Recht der Nutzung von Gehege und Fischwasser zu Hainbuch zu Erbleihe. S: Hildebrand der Paitzkofer zu Geiselhöring

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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