Hans Hämmerlin ("Hemerlin") zu Bietigheim ("Biettigkhaim"), gefangengesetzt, weil er dem Matthäus Sachs von Talheim ("Talen") Zwilch gestohlen hatte, auch wegen anderer Sachen, verspricht Zahlung seiner Atzung und schwört Urfehde; Beiliegend eine weitere Urkunde