Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Vetter und Vater Pfalzgraf Friedrich I. dem Kaspar Forstmeister von Gelnhausen die Vollmacht gegeben hat, rechtlich gegen Klaus Breidenbach vorzugehen und dessen liegende und fahrende Güter zu belangen, nachdem sich dieser betrügerisch der Rheinzölle mit einem Floß entzogen, damit die Rechte des Pfalzgrafen berührt und sich nach Mainz gewandt hatte (betruglich entpfurt hat an einem merglichen flos zu Mentz beheimbt worden ist). Der Pfalzgraf bevollmächtigt, nachdem ihm die Ansprüche erblich zugefallen sind und damit die Sache zu einem Ende kommt, den Kaspar dazu, die vor den Gerichten anhängige Sache voranzutreiben, sei es zu Gewinn oder Verlust. Er versichert Kaspar alle dafür notwendigen Befugnisse und Vollmachten und die Anerkennung des Rechtsgangs, als ob er in der Sache selbst handelte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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