Klage des Fleischhauers Hinrich Mumme ./. die Fleischhauergilde, vertreten durch die Gildemeister Kerstien und Joist Moderson. Der Kläger hat von seiner Frau Karodt (?) 2 Söhne, die vor der Eheschließung geboren sind. Er verlangt, dass sie in die Fleischhauergilde aufgenommen werden, und hat sie am 'groithen Vastelavende' mitreiten lassen; er ist deswegen von der Gilde in eine Strafe von 5 Thalern genommen. Die Gilde behauptet, dass nur der älteste, eheliche Sohn die 'Bank' seines Vaters erhalten und in die Gilde kommen könnte. Der Kläger behauptet, dass schon vor der Wiedertäuferzeit Kinder, die durch nachfolgende Heirat ihrer Eltern legitimiert seien, zur Gilde zugelassen seien.