Die Kinder und Enkelin der am 3. September 1761 verstorbenen Maria Charlotte, verwitweten von Liebenstein, geborenen Gremp von Freudenstein, also Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein, Herr zu Jebenhausen, Eschenbach und Schlat, seine Schwester Fräulein Maria Friederike von Liebenstein und Fräulein Friederike Luise von Lengefeld für ihre verstorbene Mutter Albertina Margarethe Luise von Lengefeld geborene von Liebenstein, vertreten durch ihren Vater Erdmann Friedrich von Lengefeld, (u. a. Titeln) Major des herzoglichen württembergischen Leibgrenadierregiments zu Pferd, einigen sich bezüglich der Erbschaft. Da die Verstorbene laut Inventar 1170 fl mehr Schulden hinterlassen hat, als durch ihr Mobiliarvermögen abgedeckt wird, überdies der Tochter noch versprochene 300 fl Heiratsgut zustehen, vereinbaren die Erben, die 1470 fl Passiva von den Zinsen der im Rezeß vom 18. April 1754 genannten 3000 fl Vermögen der Verstorbenen [siehe U 198] zu begleichen, das Kapital danach zu verteilen; es folgen diesbezügliche Detailvereinbarungen. Philipp Friedrich bezahlt seiner Schwester weiter den vereinbarten Zuschuß von jährlich 75 fl, solange sie unverheiratet ist und nicht bei ihm Kost und Logis hat. Ankündigung von drei Ausfertigungen mit Siegeln und Unterschriften der Aussteller.