Bernd von Arnim auf Boitzenburg und Gerswalde bekennt für sich, seine Lehnserben und Gesamthandsträger, dass Kurfürst Johann Georg von Brandenburg ihm gestattet habe, Getreide und anderen Bedarf zwischen den Gütern Boitzenburg und Plaue zollfrei zu verschiffen. Er verpflichtet sich seinerseits, das gebührliche Schleusengeld zu entrichten und - falls er Getreide oder anderes außer Landes verkaufen und verschiffen werde - alsdann, sobald es unterhalb von Plaue kommt, hierfür den gebührlichen Zoll zu entrichten. den Zwölfften Monats tagk Augustj Nach Christi vnsers Erlösers vnd Seligkmacherß geburtd Im Tausenden Funffhundersten Sieben vnd Siebenzigsten Jahr. Siegel am Pressel

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