Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Bischof Reinhard von Worms bekunden, dass der Bischof von Worms dem Kurfürsten gemäß der Einung vom 16. April 1467 (siehe Nr. 1431) die Hälfte des Lehens Neuleiningen und seiner Zugehörungen übertragen hat.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv