Papst Pius II. bestätigt auf Bitten der Reichsstädte Donauwörth, Nördlingen, Dinkelsbühl und Giengen die von seinem Vorgänger Nicolaus V. mit (inserierten) Bullen vom 29. März 1452 (LS/B Nr. 23), 29. September 1453 (LS/B Nr. 21) und 26. September 1454 (LS/B Nr. 24) getroffene und von Papst Calixtus III. mit (inserierter) Bulle vom 25. November 1455 (LS/B Nr. 25) bestätigte Anordnung, wonach alle entgegen dem auf dem Bamberger Tag zwischen den genannten Reichstagen und einer Anzahl deutscher Fürsten vereinbarten Frieden eingeleiteten geistlichen Prozesse gegen diese Reichsstädte wegen erlittener Kriegsschäden auf zwei bzw. zehn Jahre suspendiert sein sollen, seinerseits und verlängert diese Frist auf weitere zehn Jahre.