Hans von Schlieben zu Pulsnitz, Hans von Maxen zu Gröditz, Hans von Temritz zu Diehsa, Nickel von Metzradt zu Milkwitz und der Rat der Stadt Bautzen schlichten als Verordnete von Land und Städten einen Streit um die Jagdgerechtigkeit auf dem Gebiet der fünf Bauern, die zum Stift von Ruhland gehören, zwischen Christoph Burggrafen von Dohna zu Königsbrück zum einen, denen von Rosenhagen zu Jannowitz und Ruhland und denen von Gersdorff zu Lipsa zum anderen. Enthält auch: Abschrift dieser Schlichtung.- Schreiben des Caspar von Dohna zu Königsbrück an den Bautzner Hauptmann Haugk von Maxen und des Landvogts Joachim Graf Schlick an Caspar von Dohna (1564).

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Sächsisches Staatsarchiv
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