Gesetze für die Studierenden und Zuhörer, Strafordnung
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A 1 Nr. 214
A 1 Akten der Hochschulverwaltung
Akten der Hochschulverwaltung >> 5 Studierende
1877-1947
Enthält: u. a. Schriftwechsel betr. neue Gesetze für die Studierenden und Zuhörer, 29.5.-18.10.1879. Den Gesetzestext s. Bl. 47. (Bl. 5-47) Schriftwechsel betr. Änderung und Ergänzung der genannten Gesetze (Aufnahme studentischer Vereinigungen in den Gesetzestext), 13.3.-30.9.1896. Entwürfe des neuen Gesetzes s. Bl. 66, 100. (Bl. 57-117) Schriftwechsel betr. Neufassung der genannten Gesetze, 6.12.1897-30.9.1898. Den neuen Gesetzestext, gültig vom 1.10.1898, s. unter Bl. 136 f. (Bl. 118-140) Schriftwechsel betr. neue Satzungen für die Studierenden und FachhörerderTH, 1.10.1913-24.8.1915. Den Satzungsentwurf s. Bl. 155-157. (Bl. 148-182) Reichsministerieller Erlaß betr. Strafordnung für Studenten, Hörer und studentische Vereinigungen an den deutschen Hochschulen, 1.4.1935. S. a. Bl. 198-202, 205-211, 213. (Bl. 192 f.) Schnellbrief des Reichswissenschaftsministeriums betr. Verhalten ausländischer Studenten, 19.11.1941.(Bl. 212) Schreiben des Rektors an den ASTA betr. Beschluß der NwdHk, für Disziplinarangelegenheiten der Studenten einen Dreierausschuß einzusetzen, 11.4.1946. S. a. Bl. 215, 217, 220. (Bl. 214) Beschluß der NwdHk betr. Änderung der Strafordnung für Studierende vom 1.4.1935, 25.-27.2.1946. (Bl. 222 f.)
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
02.06.2025, 09:22 MESZ
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