Der Amtsschösser Paul Drechsler bekennt, dass der kurfürstliche Rittmeister und Kriegskommissar Rudolph von Schmerzing nach Verzögerungen durch feindliche Einfälle und weitere nicht näher bestimmte Hinderungsgründe bei ihm vorstellig geworden ist und gegen Vorlage einer kurfürstlichen Erlaubnis und eines Erbkaufvertrags über das Freigut der Erben des Landschreibers Hans Müller im Dorf Borna im Amt Chemnitz seine Belehnung mit dem von ihm erworbenen Gut erbeten hat. Schmertzing erhält das Gut als Amtslehen des Amts Chemnitz mit allen dazu gehörenden, näher bestimmten Rechten, wie sie seine Vorgänger gehabt haben. Von allen Hofdiensten, Land-, Jagd-, Kohl- und Baufuhren sowie anderen Einlagen ist er befreit. Stattdessen soll er eine näher bestimmte Summe an Abgaben leisten. - Unterschrift und Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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