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Landgerichte: Landgericht Gießen (Bestand)
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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Staatsbehörden Land Hessen (seit 1945) >> Justizverwaltung und Gerichtsbarkeit >> Landgerichte
1946 - 2010
Enthält: Zivilprozessakten (u.a. auch beider Kammern für Handelssachen), Familiensachen (bis Jahrgang 1975), General- und Sammelakten
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landgericht wurde auf Verfügung der US-Militärregierung am 19. Juni 1945 wiedereröffnet. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörten die Amtsgerichte in Alsfeld, Altenstadt, Bad Nauheim, Butzbach, Büdingen, Friedberg, Gießen, Grünberg, Herbstein, Homberg/Ohm, Laubach, Lauterbach, Nidda, Ortenberg, Schotten, Schlitz, Ulrichstein und Vilbel. Nach dem Gerichtsorganisationsgesetz von 1961 gliederte sich der Landgerichtsbezirk Gießen nur noch in zwölf Amtsgerichte auf. Aufgelöst waren mittlerweile die Amtsgerichte in Altenstadt, Herbstein, Schlitz und Ulrichstein. Bad Vilbel gehörte zum Bezirk des Landgerichtes Frankfurt am Main und Lauterbach zum Bereich des Landgerichtes Fulda. 1968 erfolgte schließlich eine weitere Neugliederung der Amtsgerichtsbezirke, wodurch im Bereich der Zuständigkeit des Landgerichtes Gießen die Gerichte in Bad Nauheim, Grünberg, Homberg/Ohm, Laubach, Ortenberg und Schotten geschlossen wurden.
Nach dem dezeit gültigen Gerichtsorganisationsgesetz (Gerichtsorganisationsgesetz in der Fassung vom 10. Dezember 1976 (GVBl. I S. 539, 1977 I S. 100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 562) und durch Gesetz vom 27. Dezember 2004 (GVBl. I S. 507) gehören die Amtsgerichtsbezirke Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Nidda zum Landgerichtsbezirk Gießen
Nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Landgericht Gießen, Geschäftsjahr 2005, existieren in Gießen:
6 Zivilkammern (1., 2., 3., 4., 5., 7. Zivilkammer)
2 Kammern für Handelssachen (6. und 8. Kammer)
10 Strafkammern (1., 1a, 2.-9. Strafkammer)
2 Strafvollstreckungskammern.
Geschäftsverteilungsplan 2004: Gleiche Kammern wie 2005, zusätzlich aber eine Hilfsstrafkammer 7a, gebildet mit Wirkung vom 1. September 2003.
Geschäftsverteilungsplan 2001-2003: Gleiche Kammern wie 2005, aber noch ohne 9. Strafkammer
Geschäftsverteilungsplan 1991:
5 Zivilkammern (1., 2., 3., 4., 7.), 5. und 6. Kammer nicht eingerichtet. Die 5. Kammer war zwischen 1977 und 1999 nicht existent.
2 Kammern für Handelssachen
7 Strafkammern (1.-7. Strafkammer)
2 Strafvollstreckungskammern
Landgerichtspräsidenten:
1946: Dr. Ernst Brill
1991, 1994 erwähnt: Oskar Feiber, Vizepräsident (1992): Goerke
1996 erwähnt: Wolfgang Rawer (bis 2005), Vizepräsident (2003-2005): Gatzka
2005-2007: Scheuer
2007-2010: Hermann Josef Schmidt
ab 2010: Dr. Wilhelm Wolf
Findmittel: (1) Abgabelisten Dienstzimmer Maaß
Findmittel: (3) Online-Datenbank (HADIS) für den gesamten Bestand
Findmittel: (2) Handschriftliche Verzeichnisse und Findkartei, bearb. von Armin Hildebrandt und Klaus-Dieter Rack
Referent: Rainer Maaß; Eva Haberkorn
96,375 m
Bestand
Literatur: Franz, Eckart G.; Hofmann, Hanns Hubert; Schaab, Meinrad: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert (Beiträge der Akademie für Raumforschung und Landesplanung Bd. 100) S. 229f.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.