Dekan und Kapitel der Kirche zu Dülmen (Dulmene) gestatten Dietrich von Hagenbeck (Diderike van Hagenbecke) und seiner Gattin Asseloyen, ihren Kindern und Erben den jährlichen Wiederkauf einer jährlichen Rente über eine Mark. Die Rente ist an das Kapitel von ihnen aus ihrem freien Eigentum gen. Berndes Erbe zum Brincke (ton brincke) und Hillen Gerdes Erbe, gelegen im Kirchspiel Haltern (Halteren), Hauernschaft Sythen (Zytene) verkauft worden. Bedingungen: Vierteljährliche Kündigungsfrist und Zahlung der fälligen Rente zusammen mit einer Summe von 18 Mark, gängig zu Münster, am Tag Johannis baptiste Decollatio (= 29. August). Ankündigung des Kapitelsiegels. Zeugen: Johan Langhus, Hermann ton Passche.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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