Suchergebnisse
  • 904 von 2.591

Revers der Eheleute Thonnes Girhardts Johan und Anna über das von der Abtei Steinfeld in Erbpacht erhaltene Haus in Andernach in der Kirchgasse, in dem sich die Abtei als Absteigequartier eine Kammer und einen Speicher vorbehalten hat. Thonnes Girhardts Johan und seine Frau Anna, Bürger von Andernach, bekunden, dass sie vor einiger Zeit Abt und Konvent von Steinfeld eine Behausung in Andernach in der Kirchgasse neben dem Besitz des St. Johanns-Altars der Pfarrkirche Unserer Lieben Frau erblich verkauft haben [vgl. Urkunde Nr. 266] und dass Abt und Konvent ihnen dieses Haus und Hofrecht erblich verpachtet haben. Die Verpächter haben sich daraus vorbehalten die unterste Kammer nach der Straße zu zu eigener Benutzung, wenn sie nach Andernach kommen, und die Pächter stellen ihnen Bettzeug und alles andere Nötige. Weiter haben sich die Verpächter einen Speicher über dieser Kammer vorbehalten. Die Pächter sind verpflichtet, den Steinfelder Beauftragten in Andernach unentgeltlich Tischtücher und Salz zur Verfügung zu stellen. Was aber verzehrt wird, wird den Pächtern bezahlt. Die Pächter zahlen jährlich am St. Martinstag oder innerhalb der nächsten 14 Tage nach Wehr in die Kellnerei 10 Gulden Andernacher Währung. Die Pächter setzen als Pfand ihren Garten auf der Beunen zwischen Anton Dilleßems Erben und Barbara Damtz Erben. Die Pächter verzichten auf alle Rechtsbehelfe. Es siegeln die Andernacher Schöffen Steffen Ruid und Johann Kurtzrockh. Der geben ist in den jahren ... 1586 vf St. Martins des h. bischoffs tagh.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...