Die Gebrüder Hartmann und Gerhard Ulner v. Dieburg bekunden, dass sie für ihren Vetter Ulrich einen Vertrag mit dessen Mutter Irmgart geb. Flach v...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1461-1480
1479 Oktober 11
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Sontag nach Dionysiustag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Gebrüder Hartmann und Gerhard Ulner v. Dieburg bekunden, dass sie für ihren Vetter Ulrich einen Vertrag mit dessen Mutter Irmgart geb. Flach v. Schwarzenberg, ihrer (der Aussteller) Schwägerin, nachdem sie sich mit Wissen der Aussteller mit Hartmann Beyer v. Boppard, Burggraf zu Starkenburg, verheiratet hatte, geschlossen haben. Irmgart solle ihren Anteil am Werberger Gut, wie sie ihn mit Wilhelm Ulner v. Dieburg hatte, behalten, ebenso den Nießnutz am halben Hof zu Uelversheim und u. a. 200 Gulden Morgengabe und 100 Gulden Abfindung für die anderen Güter. Zur Sicherung und Einhaltung der Verschreibung von Seiten der Ulner soll bei Vertragsbruch der Heiratsvertrag, den Irmgart von ihrem verstorbenen Ehemann Philipp Ulner v. Dieburg erhielt, beim Rat in Weinheim hinterlegt werden
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Aussteller 2, Hartmann Beyer v. Boppard, Irmgart Flach v. Schwarzenberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 78 - Ausf., Perg., 4 anh. Sg., davon Nr. l besch., Nr. 2 und 3 stark besch., Nr. 4 abgef.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Gebrüder Hartmann und Gerhard Ulner v. Dieburg bekunden, dass sie für ihren Vetter Ulrich einen Vertrag mit dessen Mutter Irmgart geb. Flach v. Schwarzenberg, ihrer (der Aussteller) Schwägerin, nachdem sie sich mit Wissen der Aussteller mit Hartmann Beyer v. Boppard, Burggraf zu Starkenburg, verheiratet hatte, geschlossen haben. Irmgart solle ihren Anteil am Werberger Gut, wie sie ihn mit Wilhelm Ulner v. Dieburg hatte, behalten, ebenso den Nießnutz am halben Hof zu Uelversheim und u. a. 200 Gulden Morgengabe und 100 Gulden Abfindung für die anderen Güter. Zur Sicherung und Einhaltung der Verschreibung von Seiten der Ulner soll bei Vertragsbruch der Heiratsvertrag, den Irmgart von ihrem verstorbenen Ehemann Philipp Ulner v. Dieburg erhielt, beim Rat in Weinheim hinterlegt werden
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Aussteller 2, Hartmann Beyer v. Boppard, Irmgart Flach v. Schwarzenberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 78 - Ausf., Perg., 4 anh. Sg., davon Nr. l besch., Nr. 2 und 3 stark besch., Nr. 4 abgef.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ