Anna, Witwe des Hans Lös, Hans Bamtholltz und Jörg Henner, alle aus Hebsack, Hans Lös und Martin Baur aus Endersbach, leisten für sich und ihre Erben und Anverwandten um 60 fl Bürgschaft für ihren auf ihre Fürbitten aus dem Gefängnis zu Schorndorf entlassenen Bruder, Schwager und Freund Martin Rieflin aus Hebsack und verpflichten sich, den genannten Rieflin für den Fall, dass er erneut Wildfrevel beginge oder auf die Mahnung der Amtleute sich nicht zu stellen, vielmehr landflüchtig würde, sich miteinander in Schorndorf einzufinden und dort solange zu bleiben, bis die Bürgschaftssumme bezahlt sein würde unter Haftung von Hab und Gütern. Rieflin war wegen Wildfrevels im Rückfall zu Schorndorf gef. gesetzt gewesen, jedoch mit der Auflage wieder freigelassen worden, eine U.-Verschreibung zu errichten, sich auf Mahnung der Amtleute unverzüglich wiederum im Gefängnis zu stellen, und seine Atzung und sonstige Kosten, sowie eine Geldstrafe von 60 fl an die Landesherrschaft zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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