Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz verleiht den Brettener Bürgern Wilhelm Hack (Hacken), Hans Hoffmann (-man) und Hans Wersich näher beschriebene Güter in der Mark zu Bretten, die er bisher durch einen Hofmann hat bebauen lassen, in Erbbestand. Die Inhaber sollen dem Keller zu Bretten jährlich 42 Malter Korn, 92 Malter Dinkel und 92 Malter zu St. Martin auf ihre Kosten liefern, wobei keine Hinderung durch Unwetter oder anderen Schaden geltend gemacht werden soll. Es folgen Artikel zur Vergabe, Veränderung oder Versetzung von Anteilen in der Gemeinschaft vor dem Gericht zu Bretten, zur Stellung von Unterpfanden, zur Schafhaltung derer von Bretten mit 700 Tieren und dem anteiligen Pferchgeld der Erbbeständer, zur Freiheit der Güter von Bede und Frondienst, zu Dienstleistungen der Hofleute beim Besuch des Pfalzgrafen oder nach Notdurft des Amtmanns, zur Düngung der Felder mit Mist aus dem Marstall sowie eine Beschreibung der Güter und der von den Belehnten gesetzten Unterpfande. Der Aussteller kündigt sein Sekretsiegel an, dergleichen die Stadt Bretten ihr Siegel auf Bitten der Erbbeständer.