Dekan, Scholaster, Portar und das ganze Kapitel der archidiakonalen Kirche des heiligen Viktor zu Xanten an Jakob Winckels, Kantor ihrer Kirche und Kleriker der Diözese Köln: Sie haben die Vikarie St. Andreas, vakant durch den Tod des letzten Inhabers Ahasver Engelskirchen, deren Kollation, Provision und sonstige Disposition ihnen bekanntlich rechtens zustehen, in einer Kapitelsversammlung in ihrem Kapitelshaus auf sein Bitten ihm als Geeigneten übertragen und damit providiert und ihn nach seinem Eid auf das tridentinische Glaubensbekenntnis durch ihren Dekan Bruno von Eyll (Pyll !) durch Aufsetzen des Biretts investiert und nach Empfang des bei der Admission neuer Vikare üblichen Eides in den körperlichen Besitz der Vikarie und aller zugehörigen Rechte, in die Chorstalle, in die Kapelle des heiligen Andreas durch Berühren der 4 Altarenden und in das zugehörige Haus feierlich einweisen lassen, und sie übertragen, providieren, investieren und immittieren hiermit, vorbehaltlich der Rechte, Statuten und Gewohnheiten ihrer Kirche. - Zeugen: Johann Heinrich Tack und Johann Wilhelm Lakus, Vikare. - Sie kündigen die Unterschrift des Notars und Sekretärs und das aufgedrückte große Kirchensiegel an. Actum Xantis 1739 die lunae decima nona mensis Ianuarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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