Heinrich Schenck von Lawtershausen, Landrichter zu Nürnberg, beurkundet von Gerichts wegen, dass die Brüder Heinrich und Eberhardt von Perg sich mit Conrat Halbwachsen, Bürger zu Nürnberg, wegen des vom Reich zu Lehen gehenden halben Zehents zu Puschswobach vertragen haben; diesen Zehenten hatte der Landrichter vordem Erhart Frumman, genannt Wachsler, und Conrat Halbwachsen, welcher ihn durch Kauf erworben hatte, zu Lehen verliehen, nunmehr aber in die Hände Frantz Stromers, Bürgers zu Nürnberg, als eines Treuhänders, aufgesendet, bis genannter Halbwachs ihn vom Reiche zu Lehen empfangen habe. - Siegler: das Landgericht.