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Bensheimer Hof: Sententia judicum Moguntinae sedis in causa inter monasterium de Eberbach ex parte una Burchardum militem et Johannem filium Alber...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.8 Bensheimer Hof
1274 Juni 5
Eberbach, Abtei
Pergament unter der Mainzer Richter Burkhard und Johannes v. Wolfskehlen anhängenden Siegeln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum Moguntiae anno Dom. M CC L XXIIII Nonas Juny
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bensheimer Hof: Sententia judicum Moguntinae sedis in causa inter monasterium de Eberbach ex parte una Burchardum militem et Johannem filium Alberti militis de Wolfeskelen ex altera super bonis in Bonisheim quae erant Henrici dicti Gumpolt ciuis in Oppinheim et Mechtildis sonoris suae lata in hunc modum quod praedicti Burcardus et Johannes de omnibus praenotatis bonis nil requirent, propster quae censum ondecim unciarum Moguntinae moneta minus uno Denario ipsis dictum monasterium singulis annis persolvet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.