Bischof Otto von Münster klagt, daß die Burger von Bocholt ihm und seinen Leuten, als sie in die Stadt reiten wollten, die Tore verschlossen hätten. Er ersucht das Domkapitel und die Stadt Münster, hierüber ein Urteil zu finden. Die Stadt Bocholt erklart zu ihrer Verteidigung, daß sie die Tore auf Befehl ihres Amtmanns Heinrich Tenkinck geschlossen habe. Sie habe nichts gegen den Bischof. Das Urteil lautet, daß die Stadt sich ihm gegenüber entschuldigen solle, wie sie angeboten habe. Danach sei es Sache des Bischofs, eventuell weitere Klagen vorzubringen, die dadurch nicht hinfällig geworden sein sollten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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