Friedrich [III.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, übereignet dem Kloster Sornzig (Surnczk) jährliche Zinse von drei Vierdung Geld, zwei Scheffel Erbsen (erweiz), zwei Scheffel Rettich (retichs), einem halben Scheffel Weizen und vier Hellern von einer Hufe in Mahris (Marus) im Gericht Meißen, die ihm Friedrich von Maltitz (Maltiz) aufgelassen hat. Die Sornziger Nonnen Dorothea von Fichtenberg (Vichtinberg) sowie Adelheid (Aleit) und Lucia, Töchter Sligs von Steinbach, hatten die Zinse zuvor von Friedrich von Maltitz gekauft. Die drei oben genannten Nonnen sollen die Zinse bis zu ihrem Tod nutzen. Nach dem Tod der drei Nonnen wird der Zins dem Konvent des Klosters zum Kauf von Heringen zugewiesen, ohne dass der Propst oder die Äbtissin das Recht haben, in die Verwendung des Geldes einzugreifen. - Siegelankündigung fehlt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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