Der Komtur Burkhard [von Tannenberg] und die Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Mu/o/nrichstat") bekennen: Petrissa, die Witwe des Heinrich Phlum, hat ihnen insgesamt 10 Joch Weinberge bei dem Dorf Nüdlingen ("Nuthelingen") geschenkt. Diese Weinberge hatte ihr ihr Ehemann Heinrich Phlum zu Lebzeiten vor dem inzwischen ebenfalls verstorbenen Grafen Heinrich von Henneberg, der die Sache damals auch beurkundet hat, und seiner Ehefrau, der Gräfin Adelheid von Henneberg, zur freien Verfügung überlassen [vgl. Deutscher Orden, Kommende Münnerstadt Urkunden 1286 Juni 29]. Petrissa hat diese Weinberg der Kommende in deren Garten in Münnerstadt unter Verzicht auf alle ihre Rechte übergeben. Sie erhält die Weinberge gegen einen jährlichen Zins von 1 Pfund Wachs von den Deutschordensbrüdern zurück. Diese verpflichten sich außerdem, der Petrissa den ihr zustehenden Anteil am Ertrag der Weinberge, nämlich ein Drittel der jährlichen Ernte, mit Wagen der Kommende zu liefern. Nach dem Tod der Petrissa fallen die Weinberge wieder an die Kommende zurück. Diese soll dann dafür Jahrtage für die Stifterin und ihren Ehemann in der Form begehen, wie es für Familiaren und besondere Wohltäter der Kommende üblich ist. Dabei ist eine Pitanz im Wert von 1 Pfund Heller im Konvent an die Ordensbrüder zu verteilen. Auch darf Petrissa ihren Anteil am Ertrag der Weinberge im ersten Jahr nach ihrem Tod einer beliebigen Person oder Institutionen vermachen, der er dann von der Kommende geliefert werden soll. Zeugen: Gräfin Adelheid von Henneberg, aus der Deutschordenskommende der Pfarrer [zu Münnerstadt] Heinrich von Gelnhausen, die Priesterbrüder Rudolf , Hugo und Siegfried, die Ritterbrüder ("layci") Berthold und Poppo von Henneberg, Albert Schado, Ber[thold] Knurlin sowie die überigen Brüder in der Kommende. Actum Mu/o/nrichstat et datum 1311 idus maii. Aussteller: Deutschordenskommende Münnerstadt. Empfänger: Petrissa Phlum