Alexander Bentzinger von Eltingen, gef. zu Leonberg, weil er sich gegen seine Ehefrau schlecht benommen, trotz seines Versprechens und ohne Wissen der Amtleute einen Teil seiner fahrenden Habe verändert und ein Täding des Amtmanns nicht gehalten hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich gegen seine Ehefrau wohl zu verhalten, sein und seiner Ehefrau Gut nur mit Erlaubnis zu verändern, sich mit seinen Schuldnern mit Wissen des Schultheißen zu Eltingen zu vertragen, nur mit Erlaubnis das Fürstentum zu verlassen, sich auf Anordnung wieder zu stellen, um eventuelle Strafen anzunehmen und schwört U.