Hans Kegel, Bürger zu Baden, stellt einen Revers aus, daß die von Markgraf Philipp I. von Baden, laut inserierter Urkunde vom selben Tag, gestattete Leitung der von dem Brunnen des unteren Schloßes herabfließenden Wassers in die Herberge zum "Rothen Löwen", eine jederzeit widerrufliche Vergünstigung sei